IP-Recht & Markenrecht: Schutz Ihres geistigen Eigentums
Ihre Marke, Ihre Innovationen und Ihre Inhalte sind wertvolle Vermögenswerte. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sichere ich diese Werte strategisch ab — von der Markenanmeldung über Lizenzverträge bis zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte.
Aus Ideen werden schützbare Werte
Marken, Designs, Patente und urheberrechtlich geschützte Inhalte gehören zu den wertvollsten Vermögenswerten eines Unternehmens — oft, ohne dass ihr Wert in der Bilanz sichtbar wird. Wer diese Werte schützt, schafft Wettbewerbsvorteile, verhindert Nachahmung und macht das eigene geistige Eigentum verwertbar. Wer den Schutz vernachlässigt, riskiert, dass Dritte identische oder ähnliche Zeichen anmelden und den eigenen Marktauftritt blockieren.
Erfolgreicher Markenschutz beginnt vor der Anmeldung. Eine Markenrecherche klärt, ob ältere Rechte entgegenstehen, und bewahrt vor kostspieligen Kollisionen. Die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen entscheidet über den Schutzumfang, und die Wahl des richtigen Anmeldeamts — DPMA für Deutschland, EUIPO für die Europäische Union oder das Madrider System der WIPO für internationalen Schutz — bestimmt Reichweite und Kosten. Wir denken den Schutz von Anfang an strategisch und international.
Von der Anmeldung bis zur Durchsetzung
Unser Leistungsspektrum umfasst den gesamten Lebenszyklus eines Schutzrechts: die Anmeldung und Verwaltung von Marken im In- und Ausland, die Gestaltung von Lizenz-, Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen, die Übertragung und Verwertung von Rechten sowie die Verteidigung im Widerspruchs- und Löschungsverfahren. Ebenso begleiten wir Sie bei angrenzenden Fragen des Urheber-, Design- und Wettbewerbsrechts.
Wird ein Schutzrecht verletzt, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch — von der Abmahnung über die einstweilige Verfügung bis zur Klage. Umgekehrt verteidigen wir Sie gegen unberechtigte Abmahnungen und entwickeln Verhandlungslösungen, die teure Prozesse vermeiden. Dabei behalten wir stets das wirtschaftliche Ziel im Blick: Ihre Marke soll arbeiten, nicht in Verfahren gebunden sein.
IP- & Markenrechts-Leistungen
Von der strategischen Anmeldung bis zur Rechtsdurchsetzung — umfassender Schutz Ihres geistigen Eigentums.
- Markenrecherche & Verfügbarkeitsanalyse — Kollisionsprüfung vor der Anmeldung
- Markenanmeldung DPMA, EUIPO & WIPO — nationale, europäische und internationale Marken
- Markenportfolio-Management — Überwachung, Verlängerung und Pflege Ihrer Schutzrechte
- Lizenz-, Koexistenz- & Abgrenzungsverträge — Verwertung und Absicherung von Rechten
- Widerspruchs- & Löschungsverfahren — Angriff und Verteidigung vor den Ämtern
- Abmahnung & Rechtsdurchsetzung — Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz
- Urheber-, Design- & Wettbewerbsrecht — Schutz von Inhalten, Gestaltung und Marktverhalten
- Reputations- & Markenschutz online — Vorgehen gegen Rufschädigung und Markenmissbrauch
Markenstrategie & Reputationsschutz
Ein wachsendes Unternehmen wollte seine Marke international ausbauen und sah sich zugleich mit der unberechtigten Nutzung seines Namens durch Dritte konfrontiert. Aßhoff.Legal entwickelte eine ganzheitliche Strategie: Zunächst sicherten wir die Kernmarke durch eine abgestimmte Anmeldung beim DPMA und EUIPO sowie über das Madrider System für die relevanten Auslandsmärkte ab. Anschließend gingen wir konsequent gegen Trittbrettfahrer und rufschädigende Nutzungen vor — mit Abmahnungen, der Durchsetzung von Löschungsansprüchen und, wo nötig, gerichtlichen Verfahren. Parallel etablierten wir ein Überwachungssystem, das neue Kollisionsanmeldungen frühzeitig erkennt. Das Ergebnis: ein klar abgegrenztes, international geschütztes Markenportfolio und ein wirksamer Schutz der Unternehmensreputation.
Markenanmeldung: Was Sie wissen müssen
Die wichtigsten Weichenstellungen auf dem Weg zu einer starken, durchsetzbaren Marke.
- Recherche zuerst: Eine Verfügbarkeitsprüfung deckt ältere, kollidierende Rechte auf, bevor Kosten entstehen
- Richtige Klassen wählen: Die Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse bestimmen den Schutzumfang
- Passendes Amt: DPMA, EUIPO oder WIPO – je nach Zielmärkten und Budget
- Unterscheidungskraft sichern: Rein beschreibende Zeichen sind nicht schutzfähig
- Eine Anmeldung ohne Recherche riskiert Widersprüche, Löschung und verlorene Investitionen
- Eine nicht benutzte Marke kann nach fünf Jahren wegen Verfalls angegriffen werden
FAQ zum IP- & Markenrecht
Die wichtigsten Antworten rund um Markenanmeldung und Rechtsdurchsetzung.
Eine deutsche Marke beim DPMA ist bei beschleunigter Prüfung oft innerhalb weniger Monate eingetragen, im Regelverfahren dauert es meist rund vier bis sechs Monate. Eine Unionsmarke beim EUIPO benötigt in der Regel etwa vier bis fünf Monate, sofern kein Widerspruch erhoben wird. Nach der Eintragung läuft eine dreimonatige Widerspruchsfrist, in der Inhaber älterer Rechte tätig werden können. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick und reagieren rechtzeitig.
Die amtlichen Gebühren richten sich nach dem Anmeldeamt und der Zahl der Waren- und Dienstleistungsklassen. Beim DPMA fallen für eine elektronische Anmeldung in bis zu drei Klassen Grundgebühren an, beim EUIPO gelten eigene Gebührensätze je Klasse. Hinzu kommt das anwaltliche Honorar für Recherche, Klassifizierung und Anmeldung. Eine sorgfältige Vorbereitung schützt vor teuren Kollisionen und Nachanmeldungen — die Investition in eine saubere Anmeldung zahlt sich langfristig aus.
Die richtige Schutzstrategie hängt von Ihren Märkten ab. Eine deutsche Marke schützt im Inland, die Unionsmarke in allen EU-Mitgliedstaaten und die internationale Registrierung nach dem Madrider System ermöglicht Schutz in zahlreichen weiteren Ländern. Wir entwickeln mit Ihnen eine Anmeldestrategie, die zu Ihrer aktuellen und geplanten Marktpräsenz passt und Budget sowie Schutzumfang in Einklang bringt. Häufig ist ein gestufter Aufbau des Portfolios entlang der Expansion die wirtschaftlichste Lösung.
Bei einer Verletzung Ihrer Marke bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung rechtsverletzender Ware. In der Regel beginnt die Durchsetzung mit einer Abmahnung, die zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordert; bleibt diese aus, kommen einstweilige Verfügung und Klage in Betracht. Umgekehrt begleiten wir Sie auch, wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, prüfen deren Berechtigung und entwickeln eine passende Reaktionsstrategie — mit dem Ziel, unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden.
Abmahnung — was nun? Erste Hilfe bei Marken- und Wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Eine Abmahnung ist kein Urteil — aber die falsche Reaktion kann teuer werden. Dieser Leitfaden zeigt, was Sie in den ersten 48 Stunden tun müssen und wie Sie Ihre Rechte schützen.
- Abmahnung erhalten — die 5 ersten Schritte
- Unterlassungserklärung: Ja, Nein oder modifiziert?
- Wann ist die Abmahnung unberechtigt?
- Typische Fallstricke und wie Sie sie vermeiden
- Kosten und Streitwerte: Was droht wirklich?
Schützen Sie, was Ihr Unternehmen ausmacht.
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